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Wir suchen Dich

11. Okt. 2024, Keine Kommentare
Stellenangebote: Vollzeit oder Teilzeit in Spremberg 

Wir suchen Dich

Fahrlehrer / Fahrlehrerin der Klasse BE oder mehr

Du suchst eine neue Herausforderung, dann bist Du hier genau richtig.

Wir bieten dir:
- Top Bezahlung
- freie Zeiteinteilung
- modernes Schulungsfahrzeug 
- Firmenhandy
- und einiges mehr

Kontakt:

Ulf Riebling

Mobil 01793221909

Neue Dekra Gebührenliste ab 05.02.2024

31. Jan. 2024, Keine Kommentare

Wir wünschen Frohe Weihnachten und ein guten Start ins neue Jahr

24. Dez. 2022, Keine Kommentare
Das Jahr neigt sich dem Ende, viele aufregende Dinge sind in diesem Jahr geschehen ob in negativer oder in positiver Sicht, wir haben es aber geschafft !!! 


Danke an die Kollegen Uwe, Klaus und Harald

Wir werden uns auch anpassen für das neue Jahr. Leider hat uns die Krankheitswelle auch erwischt, aber es geht wieder aufwärts, wir gönnen uns paar freie Tage und werden mit voller Energie ins nächste Jahr starten, in Spremberg geht es mit den Abendkurs schon ab 10.01.2023 um 17 Uhr los.


Er ist da ;-)

24. Dez. 2022, Keine Kommentare
Nach langer Wartezeit fährt er jetzt schon 2 Monate in Weißwasser und Umgebung


Auto des Jahres 2021 der Opel Mokka e

13. Feb. 2022, Keine Kommentare
Werte Fahrschüler, wir stellen vor den Opel Mokka e


Wir können durch ihn jetzt die B nur Automatik (78) und die B Ausbildung B 197 anbieten.

Die B 197 Ausbildung kurz erklärt

mindestens 10 Fahrstunden auf einen Schalter dann 15min Test/Prüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer

alles weiter kann mit dem Automatik Fahrzeug gefahren werden und die Prüfungsfahrt !!!

und du darfst Schalter und Automatik fahren

länger Erklärt hier



Wir wünschen Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr

19. Dez. 2021, Keine Kommentare

Verlängerte Gültigkeitsdauer von Prüfaufträgen

23. Aug. 2021, Keine Kommentare

Verlängerte Gültigkeitsdauer von Prüfaufträgen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg hat DEKRA mit Schreiben vom 18.08.2021 gebeten,

die bis einschließlich 1. August 2021 in Ihrem System eingegangenen Prüfaufträge, entsprechend der aktuell laufenden Frist um 6 Monate auf 18 Monate zu verlängern.

Aus diesem Anlass wurde bei DEKRA eine Verlängerung der Fristabläufe entsprechend Erlass vorgenommen.

Betroffen sind alle Prüfaufträge mit FE-Klassen,

-         die bis einschließlich 01.08.2021 eingegangen sind,
d.h. neue Prüfauftragsgültigkeit = 18 Monate

-         bei denen die Theorie bis einschließlich  01.08.2021 bestanden wurde,
d.h. neue Theoriegültigkeit = 18 Monate

Es wurden nur Prüfaufträge verlängert, die von Behörden aus Brandenburg beauftragt wurden

Neues für Berufskraftfahrer

14. Feb. 2021, 1 Kommentar
Seiten für die Berufskraftfahrer für Weiterbildung 95 und Beschleunigte Grundqualifikation aktualisiert.



Neue Gebühren bei DEKRA und Preisanpassungen 2021

27. Nov. 2020, Keine Kommentare


Auch wir werden unsere Preise ab 01.01.2021 anpassen und unter Preise angeben.








Kurs für den Theoretischen Unterricht

16. Mai. 2020, Keine Kommentare
Wir planen aktuell die Kurse für den Unterricht individuell (bestimmte Auflagen sind zu erfüllen)
um den Rückstand aufzuholen 


Bitte haben sie Geduld 


Ab Ende Juni geht es hoffentlich wieder normal weiter

Fristverlängerung für Fahrschüler

15. Apr. 2020, Keine Kommentare

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenen Anlass möchten wir ihnen den Beschluss des Ministeriums zwecks Fristverlängerung der Prüfaufträge und Ausbildungsbescheinigungen nochmals zukommen lassen.
 
Im Zusammenhang mit der Pandemie des SARS-COVID 2-Virus kommt es auch zu Einschränkungen bei der Durchführung von theoretischen und praktischen Fahrprüfungen. In der Folge müssten Prüfaufträge nach § 22 Abs. 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) von der Technischen Prüfstelle zurückgegeben werden, obwohl der Fahrerlaubnisbewerber möglicherweise keine oder nur eingeschränkt Gelegenheit hatte, die Frist einzuhalten. Fahrerlaubnisbewerber könnten sich auch nach dem Wegfall der Einschränkungen nicht zur theoretischen Prüfung anmelden, wenn der Abschluss ihrer Fahrschulausbildung mittlerweile länger als zwei Jahre her ist (§ 18 Abs. 3 FeV), obwohl die Unterbrechung der Prüfungstätigkeit durch sie nicht zu vertreten ist.
 
Um der aktuellen Situation Rechnung zu tragen, wird gem. § 74 Abs. 1 FeV die Frist des § 16 Abs. 3 Satz 6 FeV von zwei Jahren auf zweieinhalb Jahre, die Frist des § 18 Abs. 2 Satz 1 FeV von zwölf Monaten auf 18 Monate, die Fristen des § 22 Abs. 5 FeV von zwölf Monaten auf 18 Monate verlängert. Dies kann aus Verkehrssicherheitsgründen verantwortet werden, da die Verzögerung nicht auf einer mangelnden Eignung des Bewerbers beruht.

Im Auftrag
Thomas Berner 
Ministerium für Infrastruktur

und Landesplanung

Quelle Rundschreiben Dekra CB vom 07.04.2020

Wir arbeiten an einer online Ausbildung

21. Mär. 2020, 1 Kommentar

Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler wir arbeiten mit Hochdruck an einer online Theorie Ausbildung und warten noch auf die Genehmigung ...

#Wir bleiben Daheim und lernen !!!

um keine Langeweile aufkommen zulassen bieten wir Euch an Lehrmaterial online zur erwerben

Lernen mit dem Testsieger 



neues Design neue Termine 2020

1. Jan. 2020, Keine Kommentare
 Ein gesundes neues Jahr 2020 und viel Glück 🍀 

Wir starten mit eine neuen Design der Webseite und die neuen Termine sind online 


unter aufmerksamen Augen

7. Dez. 2019, Keine Kommentare
Es ist geschafft,

 



neue Werbung in Weißwasser 

Der neue Roller für die junge Generation

10. Okt. 2019, Keine Kommentare
Heute eingetroffen 😀

 


Eine sehr schwierige Stelle

4. Okt. 2019, Keine Kommentare




Der Herbst kommt

29. Sep. 2019, Keine Kommentare
Rechts vor Links und ...

Wie geht der Scheibenwischer an


Führerschein-Umtausch: Fristen, Unterlagen, Kosten

23. Feb. 2019, Keine Kommentare

Ein Motorrad- und/oder Autoführerschein muss umgetauscht werden, wenn dieser vor dem 19. Januar 2013 erworben worden ist. Das regelt die entsprechende EU-Richtlinie. Um die Behörden vor einem „Massenansturm“ kurz vor knapp zu bewahren, wurde eine zeitliche Staffelung beschlossen.

Welche Fristen gelten

Bei der Staffelung ist zum einen das Geburtsjahr wichtig:

  • Wer vor 1953 geboren wurde, muss bis zum 19.1.2033 umtauschen 
  • Geburtsjahrgänge 1953-1958: 19.1.2022 
  • Geburtsjahrgänge  1959-1964: 19.1.2023
  • Geburtsjahrgänge  1965-1970: 19.1.2024
  • Geburtsjahrgänge  ab 1971: 19.1.2025

Zum anderen ist für Führerscheine ab dem 1.1.1999 das Ausstellungsjahr entscheidend:

Ausstellungsjahre 1991-2001: 19.1.2026 
Ausstellungsjahre 2002-2004: 19.1.2027 
Ausstellungsjahre 2005-2007: 19.1.2028 
Ausstellungsjahr 2008: 19.1.2029 
Ausstellungsjahr 2009: 19.1.2030 
Ausstellungsjahr 2010: 19.1.2031 
Ausstellungsjahr 2011: 19.1.2032 
Ausstellungszeitraum 2012-18.1.2013: 19.1.2033

Welche Unterlagen notwendig sind

Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto.

Wer noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein hat, der nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt worden ist, muss sich von der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift besorgen, die alle Fahrerlaubnisdaten beeinhaltet, und diese bei der zustündigen Behörde - die Führerscheinbehörde des Wohnsitzes - vorlegen.


Kosten

Der Führerscheinumtausch kostet 25 Euro. Der Führerschein ist dann 15 Jahre gültig.

Quelle Fahrschule-online

Hier nochmal alle Fahrerlaubnisklassen

9. Feb. 2019, Keine Kommentare



Link Bmvi

Gutscheine

23. Okt. 2018, Keine Kommentare
Alle Gutscheine der Fahrschule Kaltschmidt bleiben gültig


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