Fahrerlaubnisklasse B, BF17, B197 Ausbildung auf Schalter und Automatik Fahrzeugen
Prüfung auf einen Automatik Auto 

Für die Fahrerlaubnisbehörde

Du brauchst

- ein Passbild (biometrisch)

- einen Sehtest

- Erste Hilfe (neu, 9 Unterrichtseinheiten oder höhere Ausbildung)

- Alter 18 (17)

- Antrag für die Fahrerlaubnis (bei uns im Büro)

Von den Begleitpersonen

- Kopie Personalausweis und Führerschein

- extra Antrag (bei uns im Büro)


Theorieausbildung

Grundstoff 12 Themen, bei Erweiterung nur 6 Themen

Zusatzstoff 4 Themen

Theorie Prüfung


Praktische Ausbildung

Übungsstunden ca. 12 bis 32 (nach deinen Fähigkeiten und Fertigkeiten)

5 Überlandfahrten

4 Autobahnfahrten

3 Nachtfahrten

praktische Prüfung

Fahrerlaubnisklasse B

oder Autoführerschein, Fleppen, Lappen, Pkw-schein Autofahrerlaubnis, BF17 usw.

Diese Fahrzeuge darfst Du fahren

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und

- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen

außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder

- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

- die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L


BF17 Begleitpersonen

- 30 Jahre oder älter

- in den letzten 5 Jahren ununterbrochen Besitz der Klasse B

- maximal 1 Punkt in Flensburg im Fahreignungsregister


BF17 erklärt vom ADAC

Fahrerlaubnisklasse B 

B197 Ausbildung auf Schalter und Automatik Fahrzeugen 

Prüfung mit Automatik Auto

Für den Nachweis nach § 17a Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung sind mindestens 10 Stunden (a 45 Minuten) auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B auszubilden. Die Ausbildung soll die Kompetenzen für das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Führen eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe vermitteln. Grundlage der Ausbildung sind die in Teil B der Prüfungsrichtlinie für die praktische Fahrerlaubnisprüfung definierten Anforderungen hinsichtlich der Kompetenz zur Fahrzeugbedienung eines Kraftfahrzeuges mit manuellem Schaltgetriebe.

Der Fahrlehrer darf die Ausbildung nach Absatz 1 erst abschließen, wenn der Fahrschüler oder Inhaber der beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B in einer mindestens 15-minütigen Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.

Alle weitere Ausbildung und Prüfung kann mit einen Automatik Autogefahren werden.

Erklärt vom ADAC im neuen Fenster