Zum Hauptinhalt springen
  • Nachrichten
  • Termine
  • KRAD
    • A
    • A2
    • A1 und B196
    • AM
  • PKW
    • B / BF 17
    • BE
  • LKW
    • C / CE
    • C1 / C1E
  • BUS
  • Berufskraftfahrer
    • Weiterbildung (95)
    • Beschleunigte Grundqualifikation
  • Preise
  • Anmeldung

Fristverlängerung für Fahrschüler

15. April, 2020 um 13:09 Uhr, Keine Kommentare

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenen Anlass möchten wir ihnen den Beschluss des Ministeriums zwecks Fristverlängerung der Prüfaufträge und Ausbildungsbescheinigungen nochmals zukommen lassen.
 
Im Zusammenhang mit der Pandemie des SARS-COVID 2-Virus kommt es auch zu Einschränkungen bei der Durchführung von theoretischen und praktischen Fahrprüfungen. In der Folge müssten Prüfaufträge nach § 22 Abs. 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) von der Technischen Prüfstelle zurückgegeben werden, obwohl der Fahrerlaubnisbewerber möglicherweise keine oder nur eingeschränkt Gelegenheit hatte, die Frist einzuhalten. Fahrerlaubnisbewerber könnten sich auch nach dem Wegfall der Einschränkungen nicht zur theoretischen Prüfung anmelden, wenn der Abschluss ihrer Fahrschulausbildung mittlerweile länger als zwei Jahre her ist (§ 18 Abs. 3 FeV), obwohl die Unterbrechung der Prüfungstätigkeit durch sie nicht zu vertreten ist.
 
Um der aktuellen Situation Rechnung zu tragen, wird gem. § 74 Abs. 1 FeV die Frist des § 16 Abs. 3 Satz 6 FeV von zwei Jahren auf zweieinhalb Jahre, die Frist des § 18 Abs. 2 Satz 1 FeV von zwölf Monaten auf 18 Monate, die Fristen des § 22 Abs. 5 FeV von zwölf Monaten auf 18 Monate verlängert. Dies kann aus Verkehrssicherheitsgründen verantwortet werden, da die Verzögerung nicht auf einer mangelnden Eignung des Bewerbers beruht.

Im Auftrag
Thomas Berner 
Ministerium für Infrastruktur

und Landesplanung

Quelle Rundschreiben Dekra CB vom 07.04.2020

Keine Kommentare

Antwort hinterlassen







Aktuelle Einträge

  • Wir suchen Dich
    11. Okt. 2024
  • Neue Dekra Gebührenliste ab 05.02.2024
    31. Jan. 2024
  • Wir wünschen Frohe Weihnachten und ein guten Start ins neue Jahr
    24. Dez. 2022
  • Er ist da ;-)
    24. Dez. 2022
  • Auto des Jahres 2021 der Opel Mokka e
    13. Feb. 2022
  • Wir wünschen Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr
    19. Dez. 2021
  • Verlängerte Gültigkeitsdauer von Prüfaufträgen
    23. Aug. 2021
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum / AGB
  • Datenschutz
  • sitemap.xml