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Führerschein-Umtausch: Fristen, Unterlagen, Kosten

23. Februar, 2019 um 8:39 Uhr, Keine Kommentare

Ein Motorrad- und/oder Autoführerschein muss umgetauscht werden, wenn dieser vor dem 19. Januar 2013 erworben worden ist. Das regelt die entsprechende EU-Richtlinie. Um die Behörden vor einem „Massenansturm“ kurz vor knapp zu bewahren, wurde eine zeitliche Staffelung beschlossen.

Welche Fristen gelten

Bei der Staffelung ist zum einen das Geburtsjahr wichtig:

  • Wer vor 1953 geboren wurde, muss bis zum 19.1.2033 umtauschen 
  • Geburtsjahrgänge 1953-1958: 19.1.2022 
  • Geburtsjahrgänge  1959-1964: 19.1.2023
  • Geburtsjahrgänge  1965-1970: 19.1.2024
  • Geburtsjahrgänge  ab 1971: 19.1.2025

Zum anderen ist für Führerscheine ab dem 1.1.1999 das Ausstellungsjahr entscheidend:

Ausstellungsjahre 1991-2001: 19.1.2026 
Ausstellungsjahre 2002-2004: 19.1.2027 
Ausstellungsjahre 2005-2007: 19.1.2028 
Ausstellungsjahr 2008: 19.1.2029 
Ausstellungsjahr 2009: 19.1.2030 
Ausstellungsjahr 2010: 19.1.2031 
Ausstellungsjahr 2011: 19.1.2032 
Ausstellungszeitraum 2012-18.1.2013: 19.1.2033

Welche Unterlagen notwendig sind

Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto.

Wer noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein hat, der nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt worden ist, muss sich von der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift besorgen, die alle Fahrerlaubnisdaten beeinhaltet, und diese bei der zustündigen Behörde - die Führerscheinbehörde des Wohnsitzes - vorlegen.


Kosten

Der Führerscheinumtausch kostet 25 Euro. Der Führerschein ist dann 15 Jahre gültig.

Quelle Fahrschule-online

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